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Editorial

25.10.2024

Geschätzte Mitglieder des Hauseigentümerverbandes Biel und Umgebung

«Die Demokratie und der Schutz des Eigentums sind untrennbar miteinander verbunden. Die Gewährleistung des Eigentums ist die Grundlage unseres Wohlstands. Heute aber wird das Eigentum immer stärker eingeschränkt – teils unbewusst. Das macht mir Bauchweh. Es ist wichtig, dass sich auch jüngere Menschen und der Mittelstand Wohneigentum leisten können», so Nationalrat Gregor Rutz zu seinen wichtigsten Anliegen als neu gewählter Präsident des Dachverbandes HEV Schweiz.

Anlässlich der Delegiertenversammlung des HEV Schweiz vom 28. Juni 2024 wurde neben dem Präsidium auch der Vorstand des HEV Schweiz neu gewählt und wir nehmen als Berner Sektion erfreut zur Kenntnis, dass der HEV Kanton Bern nach wie vor mit zwei Vorstandsmit- gliedern im Vorstand des HEV Schweiz vertreten ist. Es bleibt aus Sicht der Sektionen zu hoffen, dass der «neue Schwung» beim HEV Schweiz die dringliche Modernisierung des Verbandswesens vorantreibt.

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts im Obligationenrecht ab. Die eine Vorlage betrifft die Unter- miete, die andere den Eigenbedarf. Beide Vor- lagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse und beinhalten nur minimale Änderungen.

Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in stossenden Einzelfällen, unter denen heute die Eigentümer- und die Mieterschaft ebenso leiden wie weitere Mietparteien unter dem gleichen Dach. Die gesetzlichen Änderungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Vermieter, Mieter, Schlichtungsbehörden und Gerichte werden somit gleichermassen davon profitieren.

Wie Sie den Informationen auf den nachfolgenden Seiten des Bulletins entnehmen können, geht es weder darum, Mieter hinauszuwerfen, noch darum, die Mieten zu erhöhen, wie dies vonseiten des Mieterverbandes im Abstimmungskampf behauptet wird. Weshalb also stellt sich der Mieterverband mit seinem doppelten Nein so vehement gegen diese Änderungen, die auch den Mietern zugutekommen? Es darf stark bezweifelt werden, dass es den Gegnern um den sachlichen Inhalt der beiden aktuellen Vorlagen geht. Vielmehr wird eine Drohkulisse aufgebaut. Mit verwerflichen Bilddarstellungen und sachlich unhaltbaren Behauptungen wird das Profil einer bösen Eigentümerschaft propagiert, um den Boden für die eigenen Anliegen zu ebnen. Der Mieterverband und seine Verbündeten wollen die Wohnbaupolitik und auch den Boden Schritt für Schritt verstaatlichen. Davon zeugen nicht nur Positionspapiere und Forderungskataloge, sondern auch die mittels Mieterverbandsinitiativen ausgelösten problematischen Wohnschutz-Situationen in Genf und Basel-Stadt. Das Gleiche soll mittels der bereits hängigen Wohnschutz-Initiative auch in Zürich eingeführt werden. Hinzu kommen zahlreiche im Bundesparlament eingereichte Vorstösse.

Es ist somit äusserst wichtig, dass wir diese Abstimmung zu den beiden Mietrechtsvorlagen gewinnen. Einerseits, weil es sich um kleine Anpassungen mit geringen Auswirkungen für die ehrlichen und korrekt handelnden Mietparteien handelt. Und andererseits, weil es mit Blick auf das grosse Ganze um sehr viel mehr geht. Es gilt: Wehret den Anfängen! Ich bitte Sie, geschätzte Mitglieder, am 24. November 2024 die von National- und Ständerat beschlossenen Mietrechtsänderungen an der Abstimmungsurne mit zwei klaren Ja zu unterstützen und Ihr Umfeld auch davon zu überzeugen. Für mehr Rechtssicherheit, für den Schutz der Institution des Privateigentums und für die KMU.

Ich danke Ihnen und wünsche gute Lektüre. Beste Grüsse

Cécile Wendling
Präsidentin HEV Biel und Umgebung