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Formularpflicht wird sofort eingeführt

01.12.2025

Ab dem 1. Dezember 2025 gilt im gesamten Kanton Bern eine neue Formularpflicht bei Mietverträgen.

Nach der Annahme der Miet-Initiative im September hat der Regierungsrat des Kantons Bern am 20. November entschieden und bekannt gegeben, dass die Formularpflicht ab dem 1. Dezember 2025 gelten solle. Diese bezieht sich auf sämtliche Mietverträge im gesamten Kanton Bern, welche ab dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen werden, unabhängig davon, auf welches Datum der eigentliche Mietbeginn fällt. 

Das Formular muss unter anderem Angaben zur Höhe der Vormiete, die Nebenkosten bisher und künftig sowie die Begründung einer allfälligen Mietzinserhöhung enthalten.

Abrufbar ist das PDF-Formular auf der Internetseite des Obergerichts unter dem Link: https://www.zsg.justice.be.ch/content/dam/zsg_justice/dokumente/de/zivilrecht/formular-anfangsmietzins-miete-be.pdf.

Sollten Sie Fragen zur Formularpflicht haben, verweisen wir auf unsere Sprechstundenauskunft.